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Jede Ärztin und jeder Arzt, der in Bayern ärztlich tätig ist oder, ohne ärztlich tätig zu sein, in Bayern seine Hauptwohnung im Sinne des Melderechts hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich - spätestens innerhalb eines Monats - bei dem für ihn zuständigen Kreisverband oder Bezirksverband (Meldestelle) anzumelden.

Zuständig ist die Meldestelle, in deren Bereich sich die Ärztin oder der Arzt niedergelassen hat oder sonst ärztlich tätig ist. Übt er keine ärztliche Tätigkeit aus, richtet sich die Zuständigkeit nach seiner Hauptwohnung.
(§1 Meldeordnung der Bayerischen Landesärztekammer).

Sie können sich beim Ärztlichen Bezirksverband Oberbayern (ÄBO) über die deutschlandweite Online-Meldebogenplattform anmelden. Die Meldebogenplattform erfasst die meldepflichtigen Daten, die für Ihre Anmeldung notwendig sind und übermittelt diese direkt an den ÄBO.

Anmeldung über die Online-Meldebogenplattform

Bitte übersenden Sie uns bei Neuanmeldungen außerdem die folgenden Urkunden im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie:

  • Approbationsurkunde oder Berufserlaubnis gem. § 10 Bundesärzteordnung (BÄO)
  • ggf. weitere Urkunden, wie zum Beispiel  Promotionsurkunde oder Facharzturkunde

Beglaubigungen von ärztlichen Urkunden können bei den Geschäftsstellen der Ärztlichen Kreisverbände oder beim ÄBO kostenlos angefertigt werden.

Hinweis: Mit der Anmeldung bei uns sind Sie automatisch auch bei der Bayerischen Landesärztekammer und bei Ihrem Ärztlichen Bezirksverband angemeldet.  

Ummeldung

Wenn Sie bereits bei einer Ärztekammer in einem anderen Bundesland gemeldet sind und Ihre ärztliche Tätigkeit in den Bereich des Ärztlichen Bezirksverband Oberbayern verlegen, können Sie die Online-Meldebogenplattform auch für Ihre Ummeldung nutzen.

Meldebogen